Fachplanung für Wärmepumpen im Bestand
Wärmepumpenplanung gehört in Fachhände.
Die technische Grundlage für Ihre Wärmepumpe
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1
- Heizflächenermittlung und Prüfung der vorhandenen Heizkörper
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Für eine passend dimensionierte Wärmepumpe, möglichst niedrige Vorlauftemperaturen und bestmögliche Effizienz im Betrieb.
- dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte
- Herstellerunabhängige Fachplanung
- Bestehende Heizkörper mitgedacht
Warum Ingenieurbüro Knauss?
Erst die technischen Fragen klären.Dann Angebote vergleichen.
Begriffe wie „Heizlast“ oder „hydraulischer Abgleich“ im Angebot sagen noch nicht, wie vollständig gerechnet und geplant wurde. Entscheidend sind die raumweise Heizlastberechnung, die Prüfung der vorhandenen Heizflächen und konkrete Einstellwerte.
Eine unabhängige Fachplanung liefert diese Vorgaben vor der Geräteauswahl.
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1
- Heizflächenprüfung und Ermittlung kritischer Heizkörper
- Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Vor dem Angebot
Belastbare Angebote ermöglichen
Die erforderliche Wärmepumpenleistung und die gezielt zu tauschenden Heizkörper werden vorab ermittelt. Damit können Fachbetriebe konkret statt pauschal anbieten.
Bei der Angebotsauswertung
Angebote werden
direkt vergleichbar
Alle Fachbetriebe kalkulieren auf derselben Planungsgrundlage. So lassen sich Geräteleistung, Heizflächenmaßnahmen und Preis direkt miteinander vergleichen.
Nach dem Einbau
Passend dimensioniert.
Effizient im Betrieb.
Bei fachgerechter Umsetzung passt die Wärmepumpenleistung zur berechneten Heizlast. Eine möglichst niedrige Vorlauftemperatur sorgt für einen effizienten Betrieb.
Persönlich und herstellerunabhängig
Sie sprechen direkt mit dem Ingenieur, der Ihr Gebäude berechnet.
Dipl.-Ing. (Univ.) Christian Knauss prüft Ihre Gebäudedaten, führt die Berechnungen durch und bespricht die Ergebnisse persönlich mit Ihnen. Sie erhalten herstellerunabhängige Planungswerte für die Auslegung und Einstellung Ihrer Wärmepumpe.
Die technische Grundlage
Eine Planung.Vier zusammenhängende Entscheidungen.
Wie viel Wärme wird benötigt?
Die Gebäude- und Raumheizlast ersetzt pauschale Schätzungen und berücksichtigt den geplanten Sanierungszustand.
Werden alle Räume ausreichend warm?
Vorhandene Heizkörper werden raumweise geprüft. Kritische Heizkörper werden benannt – ihr Austausch kann die Vorlauftemperatur senken.
Wie kommt die Wärme richtig an?
Erforderliche Volumenströme, Ventilvoreinstellungen und Pumpenparameter werden aus den Raumlasten abgeleitet.
Welche Wärmepumpe passt dazu?
Leistungsbereich, Betriebspunkte, Warmwasser, Aufstellung, Schall und Regelung werden mit konkreten Produktdaten abgeglichen.
Was Sie erhalten
Die Grundlage für die richtige Auslegung. Die konkreten Werte für die Umsetzung.
Heizlastberechnung
Gebäudeheizlast und raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1 – einschließlich dokumentierter Eingaben und Annahmen.
Heizflächenprüfung
Leistung der vorhandenen Heizkörper bei den betrachteten Temperaturen sowie gezielter Tauschbedarf für kritische Räume.
Hydraulische Einstellwerte
Volumenströme, Ventilvoreinstellungen und Pumpenparameter für die Umsetzung durch den Fachbetrieb.
Der eigentliche Mehrwert
Eine belastbare Planungsgrundlage
Sie wissen vor der Bestellung, welcher Leistungsbereich, welche Heizflächenmaßnahmen und welche Einstellwerte benötigt werden.
Planungsumfang anfragenEffizienz, Ausführung und Förderung
Ein Häkchen auf dem Formularstellt die Anlage noch nicht richtig ein.
Wenn Durchflüsse, Ventile und Pumpe nicht auf die berechneten Raumlasten eingestellt werden, können Räume ungleichmäßig warm werden, unnötig hohe Systemtemperaturen erforderlich bleiben oder Strömungsgeräusche entstehen. Das BMWE nennt für den hydraulischen Abgleich ein Einsparpotenzial von bis zu 15 %. BMWE, Hydraulischer Abgleich
Bei der KfW-Heizungsförderung ist die Optimierung des Heizungsverteilungssystems inklusive hydraulischem Abgleich Fördervoraussetzung. Werden bestätigte Leistungen nicht ausgeführt, kann die Förderung entfallen beziehungsweise ein bereits ausgezahlter Zuschuss zurückgefordert werden. KfW-Programm 458, Stand 21.07.2026
Unverbindlicher Selbstcheck
Welche Planungsgrundlage fehlt Ihrem Projekt noch?
Sie beantworten sieben kurze Fragen. Das Werkzeug berechnet keine Wärmepumpenleistung und entscheidet nicht pauschal über die Eignung Ihres Hauses. Es ordnet nur Ihren Planungsstand und zeigt den fachlich sinnvollen nächsten Schritt.
- keine Kontaktdaten erforderlich
- Auswertung direkt im Browser
- keine Speicherung der Eingaben
Ihre Auswertung
Ihr sinnvoller nächster Schritt
Dieser Selbstcheck ist eine Orientierung und ersetzt weder Heizlastberechnung noch Fachplanung, Vor-Ort-Prüfung oder Förderprüfung. Aus den Antworten wird keine Geräteleistung berechnet.
Praxis statt Altbau-Vorurteil
Auch ein Bestandsgebäude kann sehr gut zur Wärmepumpe passen.
Nicht das Baujahr entscheidet, sondern das Zusammenspiel aus Heizlast, Heizflächen, Systemtemperaturen und Gerät. Ausreichend dimensionierte Heizkörper können gut funktionieren; oft reicht es, einzelne schwache Heizflächen gezielt anzupassen.
im abgeschlossenen Feldprojekt
Die Werte ordnen das Feldprojekt ein, sind aber keine Prognose für das einzelne Haus. Entscheidend sind Gebäude, Heizflächen, Auslegung und Betrieb.
Häufige Fragen
Was Eigentümervor der Entscheidung wissen möchten
Brauche ich vor dem Angebot wirklich eine Heizlastberechnung?
Für eine belastbare Auslegung ist die Heizlast eine zentrale Planungsgröße. Die bisherige Kesselleistung, Wohnfläche oder ein Jahresverbrauch können Hinweise geben, ersetzen aber keine nachvollziehbare Berechnung. Die raumweise Heizlast wird außerdem benötigt, um Heizflächen, Austauschbedarf und Volumenströme zu beurteilen.
Funktioniert eine Wärmepumpe mit normalen Heizkörpern – und müssen alle getauscht werden?
Normale Heizkörper können ausreichen. Entscheidend ist ihre Leistung bei der benötigten Vor- und Rücklauftemperatur. Die raumweise Prüfung zeigt, ob der Bestand genügt, ein Heizkörper nur besser versorgt werden muss oder an einzelnen Stellen ein gezielter Austausch sinnvoll ist.
Sind 55 °C eine feste Eignungsgrenze?
Nein. 55 °C werden häufig als Orientierungswert für einen niedertemperaturfähigen Betrieb verwendet, sind aber weder eine universelle technische Grenze noch eine Effizienzgarantie. Niedrigere Temperaturen sind grundsätzlich günstig; entscheidend sind Gerät, Auslegungspunkt, Heizflächen und Betriebsweise.
Was passiert, wenn ein geforderter hydraulischer Abgleich bestätigt, aber nicht ausgeführt wurde?
Dann passt die Bestätigung nicht zur tatsächlichen Ausführung. Bei der KfW-Heizungsförderung ist der hydraulische Abgleich Teil der geforderten Optimierung; ohne die Leistung ist die Fördervoraussetzung nicht erfüllt und die Auszahlung kann bei der Prüfung scheitern. Wurde der Zuschuss bereits ausgezahlt, kann die KfW ihn zurückfordern, wenn eine Prüfung ergibt, dass die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden. Unabhängig davon fehlen der Anlage die berechneten Einstellwerte.
Kann der Selbstcheck die Wärmepumpenleistung bestimmen?
Nein. Der Check ordnet nur den Planungsstand. Für eine Geräteauslegung fehlen ihm geprüfte Gebäude- und Raumdaten, Warmwasserbedarf, Betriebsweise und Produktkennlinien. Deshalb nennt er bewusst keine scheinexakte Leistung in Kilowatt.
Soll ich erst sanieren oder erst die Wärmepumpe einbauen?
Wenn zeitnah Maßnahmen an Dach, Fassade, Fenstern oder Kellerdecke geplant sind, sollten deren Auswirkungen vor der Auslegung betrachtet werden. Ob eine Maßnahme tatsächlich vorgezogen werden sollte, hängt von Zustand, Wirkung, Wirtschaftlichkeit und Ablauf ab.
Übernimmt das Ingenieurbüro auch die Installation?
Nein. Installation, Inbetriebnahme und handwerkliche Verantwortung liegen beim Heizungsfachbetrieb. Das Ingenieurbüro liefert je nach Auftrag unabhängige Berechnungen, Planungswerte und die Grundlage für Auswahl und Angebotsvergleich.
Ihr nächster Schritt
Planen Sie erst das System.
Kaufen Sie dann das Gerät.
Beschreiben Sie kurz Gebäude, Ausgangslage, vorhandene Unterlagen und Ihren Zeitplan. Sie erhalten eine unverbindliche Rückmeldung, welcher Planungsumfang für eine belastbare Entscheidung sinnvoll ist.
- Umweltbundesamt: Gebäudecheck Wärmepumpe, aktualisiert am 21.01.2026 – Grenzen überschlägiger Online-Prüfungen.
- Umweltbundesamt: Operationalisierung des Niedertemperatur-Ready-Standards, März 2026 – Einordnung des 55-°C-Orientierungswerts.
- Fraunhofer ISE: Wärmepumpen heizen auch im Altbau klimafreundlich, 03.11.2025 – Feldprojekt mit 77 Anlagen.
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Förderbedingungen angepasst zum 21.07.2026 – Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich und Nachweisweg.
- VdZ: Formulare Hydraulischer Abgleich, abgerufen am 07.08.2026 – Verfahren B, Berechnungswerte und Zuständigkeit für das Nachweisformular.
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Heizenergie und Kosten mit dem hydraulischen Abgleich sparen, abgerufen am 06.08.2026 – Einordnung des möglichen Einsparpotenzials von bis zu 15 %.
- Gebäudeenergiegesetz § 60c, abgerufen am 06.08.2026 – gesetzlicher Anwendungsbereich und Berechnungsumfang des hydraulischen Abgleichs.
- Verbraucherzentrale: Wärmepumpe im Eigenheim, Stand 25.03.2026 – Vorlauftemperatur, Heizflächen und Gebäudezustand.
- Verbraucherzentrale Bayern: Angebotsbewertung Wärmepumpe, Abruf 06.08.2026 – Heizlast, hydraulischer Abgleich und Austausch einzelner Heizkörper.
Normen und vollständige Förderunterlagen werden projektbezogen in der jeweils gültigen Fassung angewendet. Die Seite ersetzt keine Einzelfallprüfung.