Energieausweise

Gesetzeskonforme Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude – schnell, rechtssicher und anerkannt.

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5.0 basierend auf 8 Bewertungen
Christian Knauss, Energieberater und Inhaber des Ingenieurbüros Knauss – dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte aus Regensburg
Kurzfristig Termine Verfügbar

Wann ist diese Leistung sinnvoll?

Wenn ein Gebäude neu gebaut wird

Wenn eine Immobilie verkauft wird

Wenn eine Immobilie neu vermietet oder neu verpachtet wird

Wenn eine grundlegende energetische Sanierung durchgeführt wird

Meine Leistungen im Überblick

Ausstellung von Verbrauchsausweisen

Ausstellung von Bedarfsausweisen

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

Plausibilitätsprüfung der Eingangsdaten

Rechtssichere Erstellung nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben

Erläuterung der Kennwerte und Ergebnisse

So läuft es ab

1. Klärung der Ausgangssituation

Festlegung der Ausweisart (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) und Erfassung der relevanten Gebäudedaten.

2. Datenerhebung

Auswertung der erforderlichen Unterlagen wie Baujahr, Bauteilaufbauten, Anlagentechnik oder Verbrauchsdaten.

3. Berechnung & Erstellung

Erstellung des Energieausweises nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

4. Übergabe & Erläuterung

Übergabe des Energieausweises inklusive kurzer Einordnung der Kennwerte.

Unterschied Verbrauchs- und Bedarfsausweis​

✅ Basiert auf tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten Jahre
✅ Geringerer Datenerfassungsaufwand
✅ Abhängig vom Nutzerverhalten

✅ Basiert auf rechnerischer Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
✅ Unabhängig vom Nutzerverhalten
✅ Höhere Aussagekraft zum energetischen Zustand

Welcher Energieausweis ist wann zulässig?​

Welche Ausweisart erforderlich ist, richtet sich nach Gebäudeart, Baujahr und energetischem Standard.

✅ Neubau
✅ Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten

✅ Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten
✅ Gebäuden mit energetischem Standard ab 1977

Benötigen Sie einen Energieausweis und möchten ihn korrekt und rechtssicher erstellen lassen?

Häufige Fragen zum Energieausweis

Wann ist ein Energieausweis gesetzlich erforderlich?

Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden sowie bei Neubauten. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.

Der Verbrauchsausweis basiert auf gemessenen Energieverbräuchen der Nutzer.
Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Eigenschaften des Gebäudes berechnet und ist unabhängig vom Nutzerverhalten.

Welche Ausweisart zulässig ist, hängt von Gebäudeart, Baujahr und energetischem Standard ab. Die Einordnung erfolgt anhand der gesetzlichen Vorgaben.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss bei Verkauf oder Vermietung ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Der Energieausweis wird nach den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen erstellt.
Er ist damit für Behörden, Käufer, Mieter und Makler rechtswirksam und gültig.

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    Anfrage – Ingenieurbüro Knauss
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