Energieausweise
Gesetzeskonforme Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude – schnell, rechtssicher und anerkannt.
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Gültigen Energieausweis erhalten
Bedarfs- oder Verbrauchsausweise werden rechtssicher ausgestellt -
Gesetzliche Pflichten erfüllen
Anforderungen bei Verkauf oder Vermietung werden eingehalten -
Energiekennwerte verständlich einordnen
Ergebnisse werden nachvollziehbar erklärt
Wann ist diese Leistung sinnvoll?
Wenn ein Gebäude neu gebaut wird
Wenn eine Immobilie verkauft wird
Wenn eine Immobilie neu vermietet oder neu verpachtet wird
Wenn eine grundlegende energetische Sanierung durchgeführt wird
Meine Leistungen im Überblick
Ausstellung von Verbrauchsausweisen
Ausstellung von Bedarfsausweisen
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude
Plausibilitätsprüfung der Eingangsdaten
Rechtssichere Erstellung nach aktuellen gesetzlichen Vorgaben
Erläuterung der Kennwerte und Ergebnisse
So läuft es ab
1. Klärung der Ausgangssituation
Festlegung der Ausweisart (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) und Erfassung der relevanten Gebäudedaten.
2. Datenerhebung
Auswertung der erforderlichen Unterlagen wie Baujahr, Bauteilaufbauten, Anlagentechnik oder Verbrauchsdaten.
3. Berechnung & Erstellung
Erstellung des Energieausweises nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
4. Übergabe & Erläuterung
Übergabe des Energieausweises inklusive kurzer Einordnung der Kennwerte.
Unterschied Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Basiert auf tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten Jahre
Geringerer Datenerfassungsaufwand
Abhängig vom Nutzerverhalten
✅ Basiert auf rechnerischer Bewertung der Gebäudehülle und Anlagentechnik
✅ Unabhängig vom Nutzerverhalten
✅ Höhere Aussagekraft zum energetischen Zustand
Welcher Energieausweis ist wann zulässig?
Welche Ausweisart erforderlich ist, richtet sich nach Gebäudeart, Baujahr und energetischem Standard.
✅ Neubau
✅ Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten
✅ Wohngebäuden mit mehr als 4 Wohneinheiten
✅ Gebäuden mit energetischem Standard ab 1977
Benötigen Sie einen Energieausweis und möchten ihn korrekt und rechtssicher erstellen lassen?
Häufige Fragen zum Energieausweis
Wann ist ein Energieausweis gesetzlich erforderlich?
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden sowie bei Neubauten. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf gemessenen Energieverbräuchen der Nutzer.
Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage der energetischen Eigenschaften des Gebäudes berechnet und ist unabhängig vom Nutzerverhalten.
Welche Art von Energieausweis ist zulässig?
Welche Ausweisart zulässig ist, hängt von Gebäudeart, Baujahr und energetischem Standard ab. Die Einordnung erfolgt anhand der gesetzlichen Vorgaben.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf muss bei Verkauf oder Vermietung ein neuer Energieausweis erstellt werden.
Wird der Energieausweis von Behörden und Marktpartnern anerkannt?
Der Energieausweis wird nach den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen erstellt.
Er ist damit für Behörden, Käufer, Mieter und Makler rechtswirksam und gültig.
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