Nachweise & Berechnungen

Technisch sauber geplant, normgerecht nachgewiesen und sicher genehmigt – die Grundlage für effiziente Gebäude, funktionierende Anlagentechnik und förderfähige Maßnahmen.

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Wann ist diese Leistung sinnvoll?

Wenn Heizungs- oder Lüftungsanlagen neu geplant oder erneuert werden

Wenn gesetzliche Nachweise nach GEG erforderlich sind

Wenn Nachweise für KfW-Effizienzgebäude benötigt werden

Wenn Sanierungsmaßnahmen energetisch korrekt dimensioniert werden müssen

Wenn Wärmebrücken bewertet oder berechnet werden müssen

Meine Leistungen im Überblick

Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1

Wärmebrückenbewertung und -berechnung

GEG- und Wärmeschutznachweise nach DIN V 18599

Lüftungskonzepte nach DIN 1946-6

LCA-Analyse zur Bewertung der Ökobilanz von Gebäuden

Nachweise für KfW-Effizienzgebäude

Technische Einordnung und verständliche Erläuterung der Ergebnisse

Abstimmung mit Fachplanern, Handwerkern und Förderstellen

So läuft es ab

1. Grundlagen & Zielklärung

Erfassung der Gebäudedaten, Nutzung, Randbedingungen und Zielsetzung (Planung, Genehmigung, Förderung).

2. Datenerhebung & Plausibilisierung

Auswertung von Plänen, Bauteilaufbauten, Anlagentechnik und energetischem Zustand.

3. Berechnungen & Nachweise

Durchführung der erforderlichen Berechnungen nach geltenden Normen und Richtlinien.

4. Ergebnis Aufbereitung

Strukturierte Aufbereitung der Nachweise inklusive verständlicher Einordnung.

5. Übergabe & Abstimmung

Übergabe der Unterlagen zur weiteren Planung, Ausführung oder Förderbeantragung.

Erläuterung der einzelnen Leistungen

✅ Die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1 ermittelt die tatsächlich erforderliche Heizleistung für Gebäude und einzelne Räume.
✅ Sie bildet die Grundlage für die Auslegung von Heizungsanlagen und ist Voraussetzung für einen effizienten, wirtschaftlichen Betrieb.
✅ Eine korrekt ermittelte Heizlast verhindert Überdimensionierung und unnötige Investitions- und Betriebskosten.

✅ Wärmebrücken werden im vereinfachten oder detaillierten Verfahren bewertet.
✅ Sie beeinflussen den Energiebedarf, den baulichen Wärmeschutz sowie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
✅ Eine saubere Bewertung ist insbesondere für Effizienzgebäude und Förderprogramme von Bedeutung.

✅ Der GEG- und Wärmeschutznachweis dokumentiert die Einhaltung der gesetzlichen energetischen Anforderungen an das Gebäude.
✅ Er ist erforderlich für Genehmigungen, Förderanträge und die fachgerechte Planung energetischer Maßnahmen.
✅ Die Nachweise schaffen Rechtssicherheit für Bauherren und Planer.

✅ Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 stellt den notwendigen Mindestluftwechsel sicher.
✅ Es dient dem Feuchteschutz, der Sicherstellung einer hygienischen Raumluftqualität und der Vermeidung von Bauschäden.
✅ Gerade bei modernen, luftdichten Gebäuden ist ein Lüftungskonzept verpflichtend.

✅ Die Lebenszyklusanalyse bewertet die ökologischen Auswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus.
✅ Dabei werden Herstellung, Nutzung und Rückbau der eingesetzten Baustoffe berücksichtigt.
✅ Die LCA gewinnt insbesondere bei KfW-Effizienzgebäuden und Förderprogrammen zunehmend an Bedeutung.

Benötigen Sie belastbare Nachweise und Berechnungen für KfW- und BAFA-Förderanträge?

Häufige Fragen zu Nachweise & Berechnungen

Brauche ich alle Nachweise und Berechnungen für jedes Projekt?

Nein. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom Gebäude, dem Vorhaben und dem Ziel ab (z. B. Genehmigung, Förderung oder technische Auslegung). Der Umfang wird projektbezogen festgelegt und auf das notwendige Maß begrenzt.

Ja, insbesondere im Bestand sind fundierte Berechnungen wichtig. Sie helfen, Maßnahmen korrekt auszulegen, Fehleinschätzungen zu vermeiden und bestehende Gebäude technisch sinnvoll weiterzuentwickeln.

Die Nachweise werden nach den jeweils gültigen Normen und gesetzlichen Vorgaben erstellt. Sie sind damit für Genehmigungsprozesse, Förderanträge und die weitere Planung geeignet.

Nein. Die Nachweise bilden die technische Grundlage für Planung und Ausführung, ersetzen diese jedoch nicht. Sie unterstützen Fachplaner und Handwerksbetriebe bei der korrekten Umsetzung.

Werden die Leistungen im Rahmen eines Förderprogramms erbracht, werden sie in der Regel mit bis zu 50 % bezuschusst. Die konkrete Förderfähigkeit wird projektbezogen geprüft und kann nicht pauschal garantiert werden.

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