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Am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Es löst das Gebäudeenergiegesetz ab, das als „Heizungsgesetz“ bekannt wurde, und streicht dessen umstrittensten Teil: die Pflicht, beim Heizungstausch 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen.
Für Hausbesitzer bedeutet das mehr Freiheit bei der Wahl der Heizung. Es gibt aber auch neue Pflichten für Gas- und Ölheizungen ab 2029 und eine umgebaute Förderung, deren Boni halbjährlich sinken. Unten finden Sie die Änderungen im Detail und Rechenbeispiele, die zeigen, warum sich ein Förderantrag vor Februar 2027 lohnen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 29. Juli 2026 gilt das GModG. Juristisch wurde das bisherige Gebäudeenergiegesetz umbenannt und grundlegend geändert.
- Gestrichen: die 65-Prozent-Regel, die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizkessel und das Betriebsende fossiler Heizungen 2044.
- Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Neu eingebaute Anlagen müssen aber ab 2029 einen steigenden Anteil Biobrennstoff oder Wasserstoff nutzen: 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040.
- Heizungsförderung seit 21. Juli 2026: 30 % Grundförderung, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus (sinkt ab 1. Februar 2027), bis zu 40 % Einkommensbonus, insgesamt höchstens 70 bzw. 80 %.
- Weitgehend unverändert: die Nachrüstpflichten (teils unter neuen Paragrafennummern) und die Grundpflichten beim Energieausweis, der ab 2027 digital ausgestellt wird.
Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Der Bundestag hat das Gesetz am 10. Juli 2026 beschlossen, verkündet wurde es am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 226). Der Hauptteil gilt seit dem 29. Juli 2026. Technisch ist es kein völlig neues Gesetz: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde umbenannt und in großen Teilen geändert. Viele bekannte Regeln stehen deshalb weiterhin drin, oft unter einer neuen Paragrafennummer.
Einige Teile treten später in Kraft. Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich unter anderem die Rechenregeln für Neubauten und der Energieausweis. Ab 2030 müssen alle Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden.
Heizungstausch: Was jetzt gilt
Der Kern der Reform: Die Paragrafen 71 bis 73 des alten GEG sind gestrichen. Damit entfällt die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung 65 Prozent erneuerbare Energie zu nutzen. An ihre Stelle tritt § 42 GModG. Wer in einem bestehenden Gebäude die Heizung ersetzt, kann zwischen zehn Optionen wählen, darunter Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, Wärmepumpen, Biomasse, Hybridheizungen, Solarthermie und der Anschluss an ein Wärmenetz. Stromdirektheizungen sind nur unter Bedingungen zulässig.
| Thema | Bis 28.07.2026 (GEG) | Seit 29.07.2026 (GModG) |
|---|---|---|
| 65 % erneuerbare Energie beim Heizungstausch | Pflicht, gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung | gestrichen |
| Neue Gas- oder Ölheizung | nur mit Auflagen, u. a. Beratungspflicht | erlaubt, Bio-Anteil von 10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040 |
| Austauschpflicht für Kessel nach 30 Jahren | ja (§ 72 GEG) | gestrichen |
| Betrieb fossiler Heizkessel nach 2044 | verboten | kein Verbot mehr im Gesetz |
| Beratung vor Einbau einer fossilen Heizung | Pflicht | entfallen, keine Ersatzregel im GModG |
| Bindung an die kommunale Wärmeplanung | ja | entfallen |
Die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen
Ganz frei ist die Wahl nicht. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung in ein bestehendes Gebäude einbaut, muss nach § 43 GModG sicherstellen, dass ein wachsender Teil der Wärme aus Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammt. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) spricht von der „Biotreppe“:
Mindestens 10 Prozent
Ab 1. Januar 2029 muss ein Zehntel der Wärme aus Biobrennstoffen oder Wasserstoff kommen.
Mindestens 15 Prozent
Ab 1. Januar 2030 steigt der Anteil auf 15 Prozent.
Mindestens 30 Prozent
Ab 1. Januar 2035 verdoppelt sich die Quote auf 30 Prozent.
Mindestens 60 Prozent
Ab 1. Januar 2040 müssen 60 Prozent der Wärme aus Biobrennstoffen oder Wasserstoff stammen.
Die Pflicht trifft den Eigentümer. Betreibt jemand anderes die Anlage, etwa ein Contractor, liegt sie beim Betreiber. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten.
Diese Alternativen erfüllen die Pflicht ebenfalls
- Solarthermie: Eine ausreichend große Anlage erfüllt die Pflicht in den Jahren 2029 bis 2034. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen braucht es mindestens 0,04 m² Aperturfläche (die wirksame Kollektorfläche, kleiner als die Bruttofläche) je Quadratmeter Nutzfläche.
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Sie erfüllt die Pflicht von 2029 bis 2034, wenn sie das gesamte Gebäude versorgt und festgelegte Effizienzwerte erreicht.
- Wärmepumpen-Hybridheizung: Sie gilt als konform, wenn die Wärmepumpe einen festgelegten Anteil der Spitzenlast übernimmt, je nach Betriebsweise 30 oder 40 Prozent.
- Biomasse-Hybridheizung: Die Kombination aus Holzheizung und Gas- oder Ölkessel erfüllt die Pflicht durch die Biomasse.
Wenn die alte Heizung plötzlich ausfällt
Fällt eine Heizung irreparabel aus und wird im Jahr 2028 durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt, greift die Bio-Pflicht erst nach zwölf Monaten. Bei einem Ersatz ab 2029 gilt eine Bio-Pflicht, die schon für die ausgefallene Anlage bestand, zwölf Monate unverändert weiter, danach die dann aktuelle Stufe. War die alte Anlage nicht bio-pflichtig, etwa ein vor dem 30. Juli 2026 eingebauter Kessel, greift die Pflicht nach meiner Lesart erst nach zwölf Monaten (vgl. § 5a Abs. 4 CO₂-Kostenaufteilungsgesetz). Manche Darstellungen sprechen von einer allgemeinen zwölfmonatigen Freistellung. Im Gesetzestext bezieht sich die Frist auf die Bio-Pflicht.
Mieter und Vermieter
Bei vermieteten Wohnungen mit einer neuen Gas- oder Ölheizung teilen sich Vermieter und Mieter ab 2028 die Gas-Netzentgelte und die CO₂-Kosten je zur Hälfte. Ab 2029 gilt das auch für die Kosten der Pflicht-Biobrennstoffe, bezogen auf einen Anteil von höchstens 30 Prozent.
Geplant: Quote für Gas- und Heizöllieferanten
Zusätzlich plant die Bundesregierung eine Quote für die Lieferanten von Gas und Heizöl. Nach § 42a GModG soll bis zum 1. Dezember 2026 ein Gesetzentwurf vorliegen. Laut Fachpresse hat das Bundeswirtschaftsministerium am 13. Oktober 2026 Eckpunkte vorgestellt, die einen Start im Jahr 2028 vorsehen. Beschlossen ist dazu noch nichts.
Mein Rat: über 20 Jahre rechnen, nicht über den Kaufpreis Ob eine neue Gasheizung günstiger ist als eine Wärmepumpe, entscheidet sich bei den Betriebskosten. Bio-Pflicht, CO₂-Preis und die geplante Lieferantenquote wirken auf die Brennstoffkosten der nächsten Jahrzehnte. Wie sich die Preise für Biomethan und Bioheizöl entwickeln, kann heute niemand seriös vorhersagen. Ein Variantenvergleich auf Basis einer Heizlastberechnung schafft eine belastbare Grundlage.
Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen
Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen. Die frühere Regel, nach der viele Öl- und Gaskessel nach 30 Jahren außer Betrieb gehen mussten, ist ebenso gestrichen wie das Betriebsende für fossile Kessel Ende 2044. Die Bio-Treppe gilt nur für Heizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden.
Einbau zwischen 2024 und Juli 2026 Für Gas- und Ölheizungen, die in dieser Zeit nach den Übergangsregeln des alten GEG eingebaut wurden, galt ab 2029 eine Bio-Quote. Dieser Paragraf ist gestrichen, eine Fortgeltung habe ich im neuen Gesetzestext nicht gefunden. Nach meiner Lesart besteht für diese Anlagen derzeit keine Bio-Pflicht. Eine behördliche Bestätigung dazu gibt es bisher nicht.
Kein Zwang heißt allerdings nicht, dass Abwarten immer klug ist. Wer ohnehin tauschen möchte, verliert ab Februar 2027 Fördergeld.
Heizungsförderung seit 21. Juli 2026
Die Förderung ist nicht Teil des GModG, sondern läuft über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die neue Richtlinie gilt rückwirkend seit dem 21. Juli 2026 und wurde am 27. August 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Den Zuschuss für eine klimafreundliche Heizung beantragen Privatpersonen bei der KfW (Programm 458).

| Baustein | Höhe | Für wen? |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller, auch Vermieter |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozentpunkte (Antrag bis 31.01.2027) | selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen und danach weder fossil noch mit Gas heizen (ausgenommen Brennstoffzelle und wasserstofffähige Heizung) |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 Prozentpunkte | selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €; mit Kind unter 18 werden pauschal 10.000 € abgezogen |
| Förderhöchstsatz | 70 %, bei zu versteuerndem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind unter 18: bis 40.000 €) 80 % | Summe aus Grundförderung und Boni |
| Förderfähige Kosten | 28.000 € für die erste Wohneinheit | 2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 €, ab der 7. je 8.000 € |
| Entfallen | Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag | |
Warum sich ein Antrag vor dem 1. Februar 2027 lohnt
Klimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten sinken nach einem festen Fahrplan. Maßgeblich ist das Datum des Antrags:
| Antrag gestellt | Klimageschwindigkeitsbonus | Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit |
|---|---|---|
| 21.07.2026 – 31.01.2027 | 16 % | 28.000 € |
| 01.02.2027 – 31.07.2027 | 12 % | 27.250 € |
| 01.08.2027 – 31.01.2028 | 8 % | 26.500 € |
| 01.02.2028 – 31.07.2028 | 4 % | 25.750 € |
| ab 01.08.2028 | entfällt | 25.000 €, danach weiter sinkend bis 22.000 € ab August 2030 |
Rechenbeispiel: Ein Paar ohne Kinder unter 18 mit einem zu versteuernden Einkommen über 50.000 € ersetzt seine funktionierende Ölheizung durch eine Wärmepumpe aus der EU. Die Kosten liegen über dem Höchstbetrag. Mit Antrag im Januar 2027 gibt es 46 % von 28.000 €, also 12.880 €. Mit Antrag im Februar 2027 sind es 42 % von 27.250 €, also 11.445 €. Der Unterschied beträgt 1.435 €. Bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 € (mit Kind unter 18: bis 40.000 €) ist der Zuschuss auf 80 % gedeckelt. Das ergibt bis Ende Januar 2027 den Maximalbetrag von 22.400 €.
Angekündigt für 2027: weniger Grundförderung für Wärmepumpen außerhalb der EU Laut Förderrichtlinie sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 %. Dafür gibt es 15 Prozentpunkte zusätzlich, wenn die Wärmepumpe aus der EU stammt. Das genaue Startdatum steht noch aus. Für eine Wärmepumpe ohne EU-Ursprung wären es im obigen Beispiel dann nur noch 31 % (8.680 €). Wer ein solches Gerät plant, stellt den Antrag deshalb am sichersten noch 2026.
Was Sie für den Antrag brauchen
- eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einem Energieeffizienz-Experten oder vom Fachunternehmen
- einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist, und dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum
- einen Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort; das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein
- für den Einkommensbonus den Einkommensnachweis, der zu den neuen Konditionen voraussichtlich ab Januar 2027 eingereicht werden kann

Anträge, die bis zum 20. Juli 2026 bei der KfW eingegangen sind, werden noch nach den alten Bedingungen bearbeitet. Erteilte Zusagen bleiben gültig.
Wärmepumpe, Hybrid oder Gas mit Bio-Pflicht?
Ich vergleiche die Varianten für Ihr Haus auf Basis einer Heizlastberechnung, inklusive Förderung und Betriebskosten. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Was bleibt und was sich 2027 ändert
- Nachrüstpflichten: Die Dämmung der obersten Geschossdecke steht jetzt in § 35 (vorher § 47), die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen in § 69. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die der Eigentümer schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnte, muss weiterhin erst der neue Eigentümer nachrüsten, binnen zwei Jahren ab dem ersten Eigentümerwechsel nach diesem Stichtag. In allen anderen Fällen besteht die Pflicht bereits. Mehr dazu im Beitrag Oberste Geschossdecke dämmen.
- Anforderungen bei Sanierungen: Werden Bauteile erneuert, gelten die bekannten Höchstwerte, zum Beispiel 0,24 W/(m²K) für die Außenwand.
- Energieausweis: Pflicht bei Verkauf und Vermietung, Effizienzklassen A+ bis H, zehn Jahre gültig. Ab 2027 wird er digital ausgestellt, Papier gibt es auf Wunsch. Für den Verbrauchsausweis genügen dann Daten aus zwei Jahren statt aus 36 Monaten.
- Neubau: bis Ende 2026 unverändert, ab 2027 mit neuen Rechenregeln, ab 2030 als Nullemissionsgebäude.
- Kommunale Wärmeplanung: Städte und Gemeinden erstellen weiter Wärmepläne. Für Ihre Heizungswahl sind diese aber nicht mehr verbindlich.
Was das für Ihr Haus bedeutet
Ihre Heizung läuft zuverlässig
Gesetzlich müssen Sie nichts tun. Nutzen Sie die Zeit für eine solide Planung mit Heizlastberechnung, Prüfung der Heizkörper und gegebenenfalls einem Sanierungsfahrplan. Dann entscheiden Sie in Ruhe und nicht unter Zeitdruck, wenn der Kessel ausfällt.
Ihre Heizung ist alt oder störanfällig
Jetzt planen. Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, erhalten bei Antrag bis 31. Januar 2027 den vollen Klimageschwindigkeitsbonus. Er setzt eine funktionstüchtige Altanlage voraus, nach einem Totalausfall gibt es ihn nicht.
Sie kaufen oder erben ein Haus
Prüfen Sie Energieausweis und Nachrüstpflichten. Für die oberste Geschossdecke und die Rohrleitungen haben Sie nur dann zwei Jahre Zeit, wenn Sie der erste neue Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind, das der Vorbesitzer am 1. Februar 2002 selbst bewohnte. Sonst gilt die Pflicht sofort. Ein Sanierungsfahrplan bringt die Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge.
Häufige Fragen
Gilt das Heizungsgesetz noch?
Das Gebäudeenergiegesetz wurde zum 29. Juli 2026 in Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umbenannt und grundlegend geändert. Die bekannte 65-Prozent-Regel gibt es nicht mehr.
Darf ich noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Ab 2029 muss sie aber anteilig mit Biomethan oder Wasserstoff betrieben werden: mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 %. Die Heizungsförderung der KfW gilt für klimafreundliche Heizungen, eine reine Gasheizung wird nicht gefördert.
Muss ich meine alte Öl- oder Gasheizung austauschen?
Nein. Die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel ist gestrichen, funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen.
Was ist die Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe ist die Pflicht aus § 43 GModG für Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut werden. Ein steigender Teil der Wärme muss aus Biobrennstoffen oder Wasserstoff stammen, beginnend mit 10 % im Jahr 2029.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?
30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer, die eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen, und je nach Einkommen bis zu 40 % Einkommensbonus. Insgesamt sind höchstens 70 bzw. 80 % von maximal 28.000 € förderfähigen Kosten möglich, also bis zu 22.400 € im Einfamilienhaus. Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %, plus 15 Prozentpunkte bei EU-Ursprung.
Brauche ich einen Energieberater für die Heizungsförderung?
Nicht zwingend. Die Bestätigung zum Antrag kann auch das Fachunternehmen ausstellen. Ein unabhängiger Energieeffizienz-Experte lohnt sich, wenn Sie Varianten neutral vergleichen oder die Heizung mit weiteren Maßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch kombinieren möchten. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist er Pflicht.
Quellen und Rechtsstand
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Volltext, gesetze-im-internet.de
- BBSR: GModG-Infoportal
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz
- dena Gebäudeforum: Biotreppe im GModG
- dena Gebäudeforum: GModG und Wärmeplanungsgesetz
- Förderrichtlinie BEG EM vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen (458)
- KfW: Anpassungen in der BEG 2026
- Verbraucherzentrale: Was steht im Gebäudemodernisierungsgesetz?
- tga-fachplaner: BMWE-Eckpunkte für die Grünbrennstoffquote (Fachpresse)
Rechtsstand: 16. Oktober 2026. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig, vor jedem Antrag prüfe ich den aktuellen Stand.

