Oberste Geschossdecke dämmen: Pflicht, Kosten und Förderung 2026

Wann die Dämmpflicht nach § 35 GModG greift, welcher U-Wert für die BAFA-Förderung nötig ist, was die Dämmung pro Quadratmeter kostet und warum der iSFP-Bonus seit Juli 2026 meist wegfällt.

Christian KnaussEnergieeffizienz-Experte
Stand: 13 Min. Lesezeit
Energieberater Christian Knauss bei der Begehung eines Dachstuhls
Rechtsstand Oktober 2026Pflicht nach § 35 GModG, Förderung nach BEG EM
Inhalt dieses Artikels

Über vielen Wohnräumen liegt ein kalter, ungenutzter Dachboden. Dazwischen nur eine Betondecke oder eine Holzbalkenlage mit etwas alter Schüttung. Durch diese oberste Geschossdecke geht im Winter Tag und Nacht Wärme verloren. Ihre Dämmung gehört deshalb zu den Sanierungsmaßnahmen mit dem besten Verhältnis von Aufwand und Wirkung, und für viele Eigentümer ist sie gesetzlich vorgeschrieben.

Seit dem 29. Juli 2026 steht die Pflicht im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Bei der Förderung hat sich außerdem ein Detail geändert, das in vielen Ratgebern noch falsch steht. Hier lesen Sie, ob die Pflicht für Ihr Haus gilt, wie dick die Dämmung sein muss, was sie kostet und worauf Sie beim BAFA-Antrag achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflicht nach § 35 GModG (früher § 47 GEG): Ungedämmte oberste Geschossdecken unter einem unbeheizten Dachraum müssen auf einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K) gedämmt werden. Alternativ darf das Dach gedämmt werden.
  • Ausnahme für Selbstnutzer: Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 1. Februar 2002 als Eigentümer selbst bewohnt hat, muss nicht nachrüsten. Nach dem ersten Eigentümerwechsel seit diesem Stichtag hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit.
  • Förderung: 15 % Zuschuss vom BAFA, wenn die Decke einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) erreicht. Wer nur die Pflicht erfüllt, bekommt nichts.
  • iSFP-Bonus: Seit dem 21. Juli 2026 gibt es ihn im Einfamilienhaus erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten und nur auf den Betrag darüber. Bei einer reinen Deckendämmung fällt er praktisch immer weg.
  • Kosten: Richtwerte liegen bei etwa 20–35 €/m² für eine nicht begehbare und 40–80 €/m² für eine begehbare Dämmung.
0,24U-Wert in W/(m²K), den das Gesetz verlangt
0,14U-Wert in W/(m²K) für die BAFA-Förderung
15 %Zuschuss vom BAFA (BEG EM)
§ 35GModG: neue Rechtsgrundlage der Dämmpflicht (früher § 47 GEG)

Warum gerade die oberste Geschossdecke?

Die Decke zwischen dem obersten beheizten Geschoss und dem unbeheizten Dachraum trennt im Winter 20 Grad warme Räume von einem Dachboden, der kaum wärmer ist als die Außenluft. Über das Dach gehen nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe 10 bis 20 Prozent der Wärmeverluste eines Hauses verloren. Bei schlecht gedämmten Dächern nennt die Landesinitiative Zukunft Altbau bis zu 30 Prozent.

Dazu kommt ein praktischer Vorteil: Die Fläche ist gut zugänglich, ein Gerüst braucht es nicht, und die Arbeiten finden oberhalb der Wohnräume statt. Im Sommer schützt eine gute Deckendämmung zusätzlich vor Hitze aus dem Dachraum, besonders mit Dämmstoffen, die viel Wärme speichern können.

Wärmeverlust über die oberste Geschossdecke: ungedämmt und gedämmt im Vergleich Schnitt durch ein Einfamilienhaus mit beheiztem Erd- und Obergeschoss und unbeheiztem Dachboden unter einem Ziegeldach. Links steigt die Wärme aus dem Wohnraum durch die ungedämmte oberste Geschossdecke in den kalten Dachboden und entweicht über das Dach. Rechts liegen zwei Lagen Mineralwolle lückenlos auf der Decke: Die Wärme wird zurückgelenkt und bleibt im Wohnraum, der Dachboden darüber bleibt kalt. ungedämmtgedämmtkalt20 °CobersteGeschossdeckeunbeheizterDachbodenbeheizter Wohnraum
Wärme aus dem WohnraumMineralwolle, zwei LagenDachboden: kalt, kaum wärmer als draußen
Ungedämmt steigt die Wärme durch die oberste Geschossdecke in den kalten Dachboden. Eine Dämmschicht auf der Decke hält sie im Wohnraum.

Die Dämmpflicht nach § 35 GModG

Bis Juli 2026 stand die Nachrüstpflicht in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde sie inhaltlich unverändert in § 35 verschoben. Sie verlangt im Kern:

  • Eigentümer von Wohngebäuden müssen oberste Geschossdecken, die den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nicht erfüllen, so dämmen, dass der U-Wert höchstens 0,24 W/(m²K) beträgt.
  • Das gilt auch für Nichtwohngebäude, die jährlich mindestens vier Monate auf mindestens 19 °C beheizt werden.
  • Statt der Decke darf das darüberliegende Dach gedämmt werden. Erfüllt das Dach den Mindestwärmeschutz, gilt die Pflicht ebenfalls als erfüllt.
  • Ist die Dämmdicke technisch begrenzt, etwa zwischen den Balken einer Holzbalkendecke, genügt die höchstmögliche Dämmschicht. Der Dämmstoff darf dann höchstens eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) haben, bei Einblasdämmung oder nachwachsenden Rohstoffen 0,045 W/(mK).

Die Ausnahme für Selbstnutzer

Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus schon am 1. Februar 2002 besaß und eine der Wohnungen selbst bewohnte, muss nicht nachrüsten. Die Pflicht trifft erst den nächsten Eigentümer: Er hat nach dem ersten Eigentumsübergang seit diesem Stichtag zwei Jahre Zeit. Hat das Haus seitdem schon einmal den Eigentümer gewechselt, ist diese Frist meist abgelaufen. In der Praxis wird die Dämmpflicht deshalb meist beim Hauskauf oder bei einer Erbschaft zum Thema.

Genau hinsehen Viele Ratgeber verkürzen die Ausnahme auf „vor 2002 eingezogen“. Das Gesetz verlangt, dass Sie schon am 1. Februar 2002 Eigentümer waren, selbst im Haus wohnten und das Gebäude höchstens zwei Wohnungen hat. Wer 2002 als Kind oder Mieter dort lebte und das Haus später geerbt oder gekauft hat, ist neuer Eigentümer und muss nachrüsten.

Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern entfällt die Pflicht außerdem, soweit sich die Kosten nicht in angemessener Frist durch die eingesparte Energie erwirtschaften lassen (§ 35 Abs. 4). Wer sich darauf berufen möchte, sollte die Wirtschaftlichkeit nachvollziehbar berechnen lassen.

Ihre SituationPflicht?Frist
Sie waren am 1. Februar 2002 schon Eigentümer und bewohnen Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus seitdem selbstNein, solange Sie Eigentümer bleiben–
Sie sind der erste neue Eigentümer (Kauf, Erbe, Schenkung) eines Ein- oder Zweifamilienhauses, dessen Vorbesitzer es am 1. Februar 2002 selbst bewohnteJazwei Jahre ab Ihrem Eigentumserwerb
Alle übrigen Fälle, zum Beispiel Mehrfamilienhaus ab drei Wohnungen, Vorbesitzer wohnte am Stichtag nicht selbst darin oder seit 2002 gab es schon einen EigentümerwechselJaPflicht besteht bereits
Die Decke erfüllt den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2Nein–
Das Dach darüber ist gedämmtPflicht gilt als erfüllt–

Wer die Pflicht missachtet, handelt ordnungswidrig. § 108 GModG sieht dafür Bußgelder bis 50.000 Euro vor. Ab dem 1. Januar 2027 verweist § 35 auf die neue Fassung der DIN 4108-2 von 2026. Der Grenzwert von 0,24 W/(m²K) bleibt im Gesetzestext gleich.

Pflicht und Förderung: zwei U-Werte

Diese beiden Werte werden oft verwechselt. Das Gesetz verlangt einen U-Wert von 0,24 W/(m²K). Für den BAFA-Zuschuss muss die Decke dagegen höchstens 0,14 W/(m²K) erreichen. So steht es in den Technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie. Wer nur auf die Pflicht dämmt, bekommt keinen Zuschuss.

Dämmdicke für Pflicht und Förderung: drei Deckenproben im VergleichDrei gleich große Proben einer 18 cm dicken Stahlbetondecke zwischen beheiztem Wohnraum unten und kaltem Dachboden oben. Ungedämmt (U ≈ 3,3 W/(m²K)) steigt viel Wärme nach oben, mit 14 cm Mineralwolle (λ = 0,035 W/(mK)) ist die Pflicht nach § 35 GModG erfüllt (U ≤ 0,24 W/(m²K)) und es entweicht nur noch wenig Wärme. Für die BAFA-Förderung sind 24 cm nötig (U ≤ 0,14 W/(m²K)), dann entweicht kaum noch Wärme.18 cm14 cm24 cmUngedämmtU ≈ 3,3 W/(m²K)Pflicht (§ 35 GModG)U ≤ 0,24 W/(m²K)BAFA-FörderungU ≤ 0,14 W/(m²K)kaltDachbodenwarmWohnraum Dämmdicke für Pflicht und Förderung: drei Deckenproben im VergleichDrei gleich große Proben einer 18 cm dicken Stahlbetondecke zwischen beheiztem Wohnraum unten und kaltem Dachboden oben. Ungedämmt (U ≈ 3,3 W/(m²K)) steigt viel Wärme nach oben, mit 14 cm Mineralwolle (λ = 0,035 W/(mK)) ist die Pflicht nach § 35 GModG erfüllt (U ≤ 0,24 W/(m²K)) und es entweicht nur noch wenig Wärme. Für die BAFA-Förderung sind 24 cm nötig (U ≤ 0,14 W/(m²K)), dann entweicht kaum noch Wärme.18 cmkaltDachbodenwarmWohnraumUngedämmtU ≈ 3,3 W/(m²K)14 cmPflicht§ 35 GModGU ≤ 0,24 W/(m²K)24 cmBAFA-FörderungU ≤ 0,14 W/(m²K)
oberste Geschossdecke: 18 cm Stahlbeton mit PutzMineralwolle, λ = 0,035 W/(mK)Wärme, die aus dem beheizten Wohnraum unten in den kalten Dachboden oben entweicht
Für den Zuschuss braucht die Decke fast doppelt so viel Dämmung wie für die Pflicht: 24 statt 14 cm bei λ = 0,035 W/(mK). Überschlägig für eine 18 cm dicke Betondecke.

Was das in Zentimetern bedeutet, zeigt eine überschlägige Rechnung für eine ungedämmte Betondecke:

Zielλ = 0,035λ = 0,040λ = 0,045
U ≤ 0,24 (gesetzliche Pflicht)ca. 14 cmca. 16 cmca. 18 cm
U ≤ 0,14 (BAFA-Förderung)ca. 24 cmca. 28 cmca. 31 cm

Eigene überschlägige Rechnung, auf ganze Zentimeter aufgerundet: 18 cm Stahlbetondecke mit Putz, Wärmeübergangswiderstände je 0,10 m²K/W, keine vorhandene Dämmung, ohne Wärmebrücken. Holzbalkendecken, Estrich oder eine Bestandsdämmung ändern das Ergebnis. Für den Förderantrag rechnet der Energieeffizienz-Experte den tatsächlichen Aufbau.

Die zusätzliche Dämmdicke kostet vor allem Material, denn Anfahrt, Arbeitszeit und Unterkonstruktion fallen ohnehin an. Dafür steigt die Einsparung, und der Zuschuss kommt dazu. Bei begehbaren Lösungen sollten Sie die größere Aufbauhöhe frühzeitig mit Bodentreppe, Türen und Durchgängen abstimmen.

Handwerker im Schutzanzug schneidet eine ausgerollte Dämmbahn aus Mineralwolle mit dem Cuttermesser zu, daneben ein Zollstock
Mineralwolle wird auf Maß zugeschnitten und anschließend lückenlos verlegt.

Begehbar oder nicht: die Varianten

Welche Lösung passt, hängt vor allem von einer Frage ab: Wie wollen Sie den Dachboden künftig nutzen?

Nicht begehbare Dämmung

Wird der Dachboden nicht genutzt, ist es am einfachsten, Dämmmatten oder -platten lückenlos auf die Decke zu legen, am besten in zwei Lagen mit versetzten Stößen. Eine Alternative ist lose Dämmung, die mit der Maschine eingeblasen wird, etwa Zellulose oder Mineralwollflocken. Für Wartungswege zum Schornstein oder zum Dachfenster bleiben begehbare Stege.

Begehbare Dämmung

Soll der Dachboden als Abstellraum dienen, braucht es druckfeste Dämmplatten oder eine Unterkonstruktion mit Verlegeplatten darüber. Das kostet mehr und erhöht den Aufbau. Klären Sie vorab, welche Lasten der Boden tragen soll.

Begehbare Dämmung der obersten Geschossdecke: Schichtaufbau auf einer Betondecke Explosionsdarstellung eines etwa einen Meter großen Deckenausschnitts, treppenförmig angeschnitten, von unten nach oben: Stahlbetondecke mit Putz an der Unterseite, eine Folie als Dampfbremse aus zwei Bahnen, die sich überlappen und mit Klebeband verklebt sind, zwei Lagen druckfester Holzfaser-Dämmplatten, deren Fugen gegeneinander versetzt sind, und Verlegeplatten mit Nut und Feder. Eine Lupe zeigt den Plattenstoß vergrößert: Die Feder der einen Platte steckt in der Nut der nächsten. Ein Umzugskarton auf den Platten zeigt, dass der Dachboden als Abstellfläche begehbar ist. 1234
1Stahlbetondecke2Dampfbremse (Folie)3Dämmplatten, 2 Lagen, Stöße versetzt4Verlegeplatten (begehbar)
Begehbarer Aufbau auf einer Betondecke: Folie als Dampfbremse, zwei Lagen druckfeste Dämmplatten mit versetzten Stößen, darüber Verlegeplatten mit Nut und Feder.

Holzbalkendecken

Bei Holzbalkendecken liegt zwischen den Balken oft eine alte Schüttung. Der Hohlraum lässt sich mit Einblasdämmung füllen. Reicht die Höhe für den gewünschten U-Wert nicht aus, wird zusätzlich obenauf gedämmt. Entscheidend ist eine luftdichte Ebene auf der warmen Seite, damit keine feuchte Raumluft in die Konstruktion gelangt.

Luftdichtheit kommt vor Dämmdicke Fugen an Bodenluke, Schornstein und Leitungsdurchführungen sind typische Schwachstellen. Strömt warme Luft an der Dämmung vorbei in den Dachraum, verpufft ein Teil der Wirkung. Im ungünstigen Fall entsteht Feuchtigkeit in der Konstruktion.

DämmstoffEigenschaftenTypischer Einsatz
Mineralwolle (Glas-, Steinwolle)nicht brennbar, günstig, diffusionsoffenMatten für nicht begehbare Flächen
Holzfaserspeichert viel Wärme, gut für den sommerlichen Hitzeschutz, nachwachsendbegehbare Platten, Einblasdämmung
Zelluloseaus Altpapier, fugenlos einblasbarHolzbalkendecken, große Flächen
Hartschaum (EPS, XPS, PUR/PIR)druckfest, PUR/PIR mit hoher Dämmwirkung bei geringer Dickebegehbare Aufbauten mit wenig Höhe

Ein Bauteil wird oft vergessen: die Bodentreppe oder Luke. Sie ist häufig das größte Leck in der Decke. Wärmedämmende Bodentreppen und Bodenklappen zum unbeheizten Dachboden sind ebenfalls förderfähig, wenn sie zur Maßnahme gehören.

Kosten pro Quadratmeter

Amtliche Kostenwerte gibt es nicht. Die folgenden Spannen stammen von co2online und der Deutschen Umwelthilfe. Sie zeigen die Größenordnung, ersetzen aber kein Angebot.

Ausführungco2online (09/2025)Deutsche Umwelthilfe (2022)
Nicht begehbar20–35 €/m²ca. 15–25 €/m²
Begehbar40–80 €/m²ca. 40–65 €/m²
Einblasdämmung in Holzbalkendecke25–50 €/m²ca. 15–25 €/m²
Dämmung oder Tausch der Bodentreppe–ca. 300–600 €

co2online mit Stand 4. September 2025, Deutsche Umwelthilfe mit Stand März 2022, also vor den starken Baupreissteigerungen. Aktuelle Angebote liegen eher am oberen Ende.

Für eine Deckenfläche von 80 m² ergeben die co2online-Werte grob 1.600 bis 2.800 Euro für eine nicht begehbare und 3.200 bis 6.400 Euro für eine begehbare Ausführung. Den Preis treiben vor allem die Dämmdicke, die Begehbarkeit, der Zustand der Decke (muss eine alte Schüttung raus?) und die Anschlüsse an Schornstein, Luke und Dachschrägen.

Hand hält zwei Naturfaser-Dämmstoffproben über Bauplänen, dahinter Hartschaum und Mineralwolle, vorne ein Taschenrechner
Welcher Dämmstoff passt, hängt von Nutzung, Aufbauhöhe und Budget ab. Material und Ausführung bestimmen den Preis pro Quadratmeter.

Förderung 2026: 15 Prozent vom BAFA

Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) förderfähig. Zuständig ist das BAFA. Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue Förderrichtlinie, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. August 2026. Die Eckdaten:

PunktRegel seit 21.07.2026
Zuschuss15 % der förderfähigen Kosten
Technische AnforderungU-Wert der Decke höchstens 0,14 W/(m²K)
Förderfähige Kostenbis 30.000 € für die erste Wohneinheit pro Kalenderjahr, mit iSFP bis 60.000 €
Mindestinvestition300 € brutto
Energieeffizienz-ExpertePflicht, eingetragen in der Expertenliste der dena
Fachplanung und Baubegleitungzusätzlich 50 % Zuschuss, bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf bis zu 5.000 € förderfähige Kosten
Eigenleistungnur Materialkosten förderfähig, fachgerechte Ausführung muss bestätigt werden

Förderfähig sind neben der Dämmung selbst auch Maßnahmen zur Wärmebrückenreduzierung, die Wiederherstellung der Begehbarkeit mit Estrich oder Belag, die Erneuerung einer wärmedämmenden Bodentreppe sowie notwendige Folgearbeiten.

Der iSFP-Bonus: Was sich geändert hat

Bis Juli 2026 brachte ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) auf Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik 5 Prozentpunkte mehr. Viele Ratgeber nennen deshalb noch 20 Prozent für die Deckendämmung. Seit dem 21. Juli 2026 gibt es den Bonus nur unter zwei Bedingungen: Die Maßnahme ist Teil eines geförderten iSFP, und die förderfähigen Kosten erreichen im Einfamilienhaus mindestens 30.000 € (bei mehreren Wohnungen liegt die Schwelle höher). Zudem gilt er nur für den Betrag oberhalb dieser Schwelle.

Was das für Sie bedeutet Eine reine Deckendämmung im Einfamilienhaus erreicht die Schwelle von 30.000 € praktisch nie, der iSFP-Bonus fällt weg. Ein Sanierungsfahrplan lohnt sich trotzdem, wenn Sie mehrere Maßnahmen in einem gemeinsamen Antrag bündeln, zum Beispiel Dach, Fenster und Fassade. Beispiel mit 60.000 € förderfähigen Kosten an der Gebäudehülle: Früher gab es 20 % auf alles, also 12.000 €. Heute sind es 15 % auf 30.000 € plus 20 % auf weitere 30.000 €, zusammen 10.500 €.

Für 2027 kündigt die Richtlinie einen weiteren Bonus an: Ab dem ersten Quartal soll es 5 Prozentpunkte zusätzlich für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden (Worst Performing Buildings) geben, wenn ein iSFP vorliegt, und zwar ohne Mindestinvestition. Die Details stehen noch aus.

So läuft der Antrag ab

  1. Bestandsaufnahme und Beratung

    Der Energieeffizienz-Experte prüft Decke, Anschlüsse und Bodentreppe und legt fest, mit welchem Aufbau der U-Wert von 0,14 erreicht wird. Beratung und Planung vor dem Antrag sind erlaubt.

  2. Technische Projektbeschreibung

    Der Experte erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB). Die TPB-ID, die Sie für den Antrag brauchen, ist zwei Monate gültig.

  3. Angebot und Vertrag mit Bedingung

    Sie schließen den Vertrag mit dem Fachbetrieb mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die an die Förderzusage geknüpft ist. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung vorliegen.

  4. Antrag beim BAFA

    Sie stellen den Antrag online, bevor die Arbeiten beginnen. Wer nach dem Antrag, aber vor der Zusage startet, tut das auf eigenes Risiko.

  5. Ausführung

    Der Fachbetrieb dämmt. Mit Baubegleitung kontrolliert der Experte die Ausführung vor Ort.

  6. Nachweis und Auszahlung

    Der Experte bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten sind. Danach reichen Sie den Verwendungsnachweis mit den Rechnungen ein, und das BAFA zahlt den Zuschuss aus.

Gilt die Dämmpflicht für Ihr Haus?

Ich prüfe Ihre Situation, rechne den passenden Aufbau für die Förderung und übernehme den BAFA-Antrag. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Christian Knauss

Rechenbeispiel: 90 m² Decke

Die Annahmen sind frei gewählt und dienen nur der Veranschaulichung: 90 m² Betondecke, begehbare Ausführung für 60 €/m², Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten für 1.200 €.

PositionBetrag
Dämmung inklusive Einbau (90 m² × 60 €)5.400 €
BAFA-Zuschuss 15 %− 810 €
Fachplanung und Baubegleitung1.200 €
Zuschuss Baubegleitung 50 %− 600 €
Eigenanteil gesamt5.190 €

Wie viel Heizkosten die Dämmung spart, hängt vom Ausgangszustand, von der Heizung und vom Energiepreis ab. co2online nennt im Schnitt rund 7 Prozent weniger Heizenergie. Rechnerisch eindeutig ist die Wirkung am Bauteil selbst: Die ungedämmte 18 cm dicke Betondecke aus der Beispielrechnung oben hat einen U-Wert von rund 3,3 W/(m²K). Bei U = 0,14 sinkt der Wärmeverlust durch diese Fläche um rund 96 Prozent.

Typische Fehler vermeiden

  • Wer nur auf 0,24 W/(m²K) dämmt, erfüllt das Gesetz, verschenkt aber den Zuschuss.
  • Ein Auftrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung, unterschrieben vor dem Antrag, gilt als Vorhabenbeginn. Dann ist die Förderung verloren.
  • Eine undichte Bodenluke macht einen Teil der Wirkung zunichte.
  • Ohne geplante Luftdichtheit geht Wärme verloren, im ungünstigen Fall sammelt sich Feuchtigkeit in der Konstruktion.
  • Wer später doch Stauraum braucht, muss begehbar nachrüsten und zahlt zweimal.
  • Soll der Dachboden irgendwann Wohnraum werden, ist die Dämmung des Dachs die bessere Wahl.
Energieberater Christian Knauss mit weißem Schutzhelm und Tablet bei der Baubegleitung in einem Dachgeschoss
Mit Baubegleitung kontrolliere ich die Ausführung vor Ort. So fallen undichte Anschlüsse auf, bevor die Verlegeplatten darüber liegen.

Alternative: Dach statt Decke dämmen

Die Pflicht lässt sich auch über das Dach erfüllen. Das lohnt sich, wenn der Dachraum später beheizt genutzt werden soll oder ohnehin eine Dachsanierung ansteht. Die Dachdämmung ist deutlich aufwendiger, weil Sparren, Luftdichtheitsebene und oft auch die Eindeckung betroffen sind. Für Dachflächen gelten in der Förderung eigene technische Mindestanforderungen. Welche Variante für Ihr Haus wirtschaftlicher ist, lässt sich im Rahmen einer Einzelmaßnahmen-Beratung oder eines individuellen Sanierungsfahrplans klären.

Häufige Fragen

Ist die Dämmung der obersten Geschossdecke Pflicht?

Ja, nach § 35 GModG für Decken unter einem unbeheizten Dachraum, die den Mindestwärmeschutz nicht erfüllen. Ausgenommen sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon am 1. Februar 2002 als Eigentümer selbst im Haus gewohnt haben. Nach dem ersten Eigentümerwechsel seit diesem Stichtag hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit.

Wie dick muss die Dämmung sein?

Bei einer Betondecke reichen für die Pflicht (U ≤ 0,24) überschlägig etwa 14 cm Dämmung mit λ = 0,035. Für die BAFA-Förderung (U ≤ 0,14) sind es etwa 24 cm. Der genaue Wert hängt vom Deckenaufbau ab und wird für den Förderantrag berechnet.

Was kostet die Dämmung pro Quadratmeter?

Richtwerte von co2online: 20–35 €/m² für eine nicht begehbare, 40–80 €/m² für eine begehbare Dämmung und 25–50 €/m² für Einblasdämmung in Holzbalkendecken. Ein konkretes Angebot kann davon abweichen.

Bekomme ich 2026 noch den iSFP-Bonus?

Nur, wenn die förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus mindestens 30.000 € betragen und die Maßnahme Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans ist. Der Bonus gilt dann nur für den Betrag über 30.000 €. Bei einer reinen Deckendämmung ist das praktisch ausgeschlossen.

Kann ich selbst dämmen und trotzdem Förderung bekommen?

Ja. Gefördert werden dann nur die Materialkosten. Die fachgerechte Ausführung muss ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer bestätigen, und der U-Wert von 0,14 W/(m²K) muss erreicht werden.

Was passiert, wenn ich die Pflicht nicht erfülle?

Ein Verstoß gegen § 35 GModG ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Gesetz erlaubt Bußgelder bis 50.000 Euro.

Christian Knauss

Christian Knauss

Dipl.-Ing. (Univ.) · Energieeffizienz-Experte · Inhaber Ingenieurbüro Knauss

Christian Knauss ist dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes. Von Lappersdorf bei Regensburg aus begleitet er Eigentümer in ganz Bayern, von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Auszahlung der Förderung, herstellerneutral und unabhängig.

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